
Sicherheit ist Dir wichtig?
Uns auch!!!
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alle aufblasbaren Module erfüllen die europäischen Sicherheitsnormen
EN-1176-1 / EN-1177 / EN-14960
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kostenlos Fallschutzmatten zur Auslage vor der Hüpfburg gehören zu jeder Buchung
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detailreiche Sicherheitsanweisungen zum Betrieb der Mietgegenstände bei Übergabe
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Befestigungsmaterial für harte und weiche Böden
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kostenlos eine 40 Meter lange Kabeltrommel (IP44)
Voraussetzungen für maximale Sicherheit
beim Betrieb der Hüpfburg gibt es folgendes zu beachten:
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Es muss immer mindestens eine Aufsichtsperson den Hüpfburgenbetrieb überwachen.
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Die Aufsichtsperson muss auch als solche kenntlich gemacht sein.
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Die Aufsichtsperson hat den Spielbetrieb sowie die Anzahl der Kinder zu kontrollieren.
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Größere und ungestüme Benutzer sind entweder von der Hüpfburg zu entfernen oder zu maßregeln.
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Die Aufsichtsperson muss gewährleisten dass sich die Kinder nicht gegenseitig durch aufeinander springen verletzen.
Verboten sind:
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Schuhe, harte oder spitze Gegenstände.
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Lebensmittel, Getränke oder Kaugummi in das Spielgerät mitzunehmen.
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Klettern oder Hängen an den Begrenzungswänden.
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Saltos/Purzelbäumen oder grobes Spielverhalten.
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Benutzer müssen eine Brille abnehmen.
beim Betrieb des Eventzelt gibt es folgendes zu beachten:
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Der Mieter hat zum aufstellen der Bar einen ebenen Untergrund ohne spitze Gegenstände zu wählen. Idealerweise wird eine Unterlegplane verwendet um das Eindringen von scharfkantigen Steinen o.ä. in die Bar zu verhindern.
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Zur Standsicherheit der aufblasbaren Bar ist es erforderlich, Erdnägel zu setzen.
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Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Bar nur im Innenraum und nicht auf den Dachflächen betreten wird. Weiterhin muss er dafür sorgen, dass das Gebläse nach elektrischen Richtlinien vor Witterungseinflüssen gesichert wird und nicht durch Unbefugte bedient werden kann.
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Ausschmückungen/Dekorationen müssen mindestens schwer entflammbar sein. In der Bar dürfen keine Küchen betrieben werden, die fetthaltige Dünste entstehen lassen. Dies ist insbesondere bei Grill- und Friteusenanlagen der Fall. Geräte und o.a. Einrichtungen, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beheizt oder betrieben werden, sind in der Bar unzulässig.
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Rauchen und offenes Feuer in der Bar ist verboten.
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Die Statik der Bar ist nicht für Eis oder Schneelast berechnet, evtl. anfallender Schnee oder Eis ist vom Mieter zu beseitigen.
Auf-/Abbau der aufblasbaren Module:
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Beim Aufstellen ist darauf zu achten, dass sich alle Teile der aufblasbaren Mietgegenstände frei entfalten können, und keine spitzen Gegenstände in die Plane stechen. Der Untergrund sollte aus Gras sein.
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Beim Aufstellen sind alle Lüftungsschlitze der Module zu schließen.
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Anker sind immer vom Mieter zu setzen und regelmäßig zu Überprüfen. Die max. Bodenneigung darf 5 Grad nicht übersteigen. Ein Aufbau sowie Betrieb ist über Windstärke 5 nicht möglich und nicht erlaubt.
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Wird ein Begrenzungszaun verwendet, so muss dieser mindestens 1,80 m von den Wandseiten und 3,50 m von den Einstiegsseiten entfernt sein. Der Zugang muss mindestens 1 m betragen.
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Eine Verankerung der Hüpfburg/Zelt muss gewährleistet sein, dazu sind die beigelegten Anker oder Spanngurte zu verwenden. Die Anker sind entgegen der Zugrichtung an den vorgesehenen Ösen zu befestigen. Die Anker sind regelmäßig zu kontrollieren.
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Elektrische Kabel dürfen der Öffentlichkeit nicht zugänglich sein. Es ist für eine ausreichende Stromversorgung zu sorgen.
Zusammenlegen der aufblasbaren Module:
Beim Zusammenlegen ist darauf zu achten, dass die Hüpfburg/das Zelt sauber und trocken ist (sollte sie feucht sein, bitte aus hygienischen Gründen trocknen lassen um Schimmelbildung zu vermeiden). Die Hüpfburg/das Zelt ist wieder in den Transportsack zu geben.
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Tipp zum Zusammenlegen:
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Luft ablassen
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platt drücken
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an einer Seite zu 1/3 plan einschlagen
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jetzt von der anderen Seite die Plane komplett plan darüber ziehen
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es entsteht eine Schlange
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die Schlange von einer Seite zusammenrollen
Covid19-Verhaltensregeln
Die für Ihr Bundesland aktuell geltenden Covid19-Verhaltensregeln müssen eingehalten
werden. Für die Einhaltung und Überwachung ist ausschließlich der Mieter zuständig.

